Liebe Eltern,
Der Anmeldezeitraum für die neuen 7. Klassen wurde von der Senatsverwaltung für Bildung auf den 06. bis 14.03.2025 festgelegt. In dieser Zeit melden Sie Ihr Kind bei uns an, wenn wir Ihre Erstwunschschule sind.
Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie auf den Seiten der Senatsbildungsverwaltung und auf unserer FAQ’s Seite.
Bitte achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit der Unterlagen. Dazu gehören:
- Die zweiseitige Förderprognose,
- der Anmeldebogen der Grundschule - Anmeldung zur Sekundarstufe I (mit den Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten oder dem Nachweis über das alleinige Sorgerecht), ggf. Nachweis über bestandenen Probeunterricht,
- der schulinterne Anmeldebogen des John-Lennon-Gymnasiums,
- bei sonderpädagogischem Förderbedarf das Formular Schul 160.
Neu und wichtig: Bei einer Durchschnittsnote von >2,2 muss bei der Anmeldung die Bescheinigung über den bestandenen Probeunterricht beiliegen.
Am JLG wird es im kommenden Schuljahr vier neue 7. Klassen geben, mit insgesamt 128 Plätzen. Zweite Fremdsprache ist Französisch oder Spanisch. Die Wahl der Fremdsprache hat keinen Einfluss auf die Chance auf Aufnahme. Beide 2. Fremdsprachen werden gleich anspruchsvoll unterrichtet.
An unserer Schule hat die Begleitung junger Menschen durch die digitale Welt eine hohe Bedeutung; dafür sind wir mehrfach ausgezeichnet worden. Die Grundsätze unserer Medienbildung können Sie hier einsehen.
Es gibt einige Sonderfälle, in denen Sie VOR der Anmeldung bei uns etwas tun müssen, z.B.:
- Ihr Kind hat eine andere 1. Fremdsprache als Englisch: Antrag auf Fremdsprachenwechsel bei der Regionalen Schulaufsicht des Bezirkes, in dem die besuchte Grundschule liegt (Ausnahme: Staatliche Europaschulen Berlin, hier wird ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung durchgeführt, wenn Sie zur Anmeldung kommen).
- Sie kommen aus dem Ausland (Schule nach deutschem Recht) oder einem anderen Bundesland: Vorlage der letzten Zeugnisse bei der Regionalen Schulaufsicht Außenstelle Mitte, Rathaus Mitte, Tel.: 030 9018 26056, zur Berechnung der Durchschnittsnote.
- Sie kommen von einer ausländischen Schule nach ausländischem Recht: Die Berechnung der Durchschnittsnote erfordert eine Bewertung der Fächer und Leistungen, ggf. auch eine Übersetzung der Zeugnisse, und erfolgt daher zentral durch die Schulaufsichtsbehörde. Dies gilt auch, wenn zuletzt im zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 5 eine solche Auslandsschule besucht wurde. Entsprechende Anträge und Zeugnisse sind unverzüglich an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, II D 2 Ma, Herrn Matthias, E-Mail: burkhard.matthias@senbjf.berlin.de, zu übersenden.
Wann können Sie mit einer Rückmeldung rechnen?
Am 26. Juni 2025 versendet das Schulamt den Bescheid über die Aufnahme Ihres Kindes.
Stand: 28.10.2024