Anmeldung der neuen 7. Klassen

Submitted by admin on Mi, 09/19/2018 - 17:26

Anmeldung der neuen 7. Klassen im Schuljahr 2019/20:

Anmeldungen sind vom 12. Februar bis 20. Februar 2019 möglich. Während der Bürozeiten (8:00-16:00 Uhr) können Sie ohne vorherige Terminabsprache vorbeikommen. Bringen Sie bitte die Förderprognose sowie Ihr Kind mit und füllen Sie den im Sekretariat erhältlichen Anmeldebogen aus. Denken Sie, wenn Sie nicht beide kommen können, bitte auch daran, dass Sie für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule eine Vollmacht vom anderen Elternteil brauchen oder eine Bestätigung, dass Sie allein sorgeberechtigt sind.

Am JLG wird es im kommenden Schuljahr vier neue 7. Klassen geben, mit insgesamt 128 Plätzen. Zweite Fremdsprache ist Französisch oder Spanisch. Die Wahl der Fremdsprache hat keinen Einfluss auf die Chance auf Aufnahme. Beide 2. Fremdsprachen werden gleich anspruchsvoll unterrichtet.

An unserer Schule hat die Begleitung junger Menschen durch die digitale Welt eine hohe Bedeutung; dafür sind wir mehrfach ausgezeichnet worden. Die Grundsätze unserer Medienbildung können Sie hier einsehen.

Bis zu 70% der verfügbaren Plätze werden aufgrund der Förderprognose vergeben, 30% der Plätze werden danach verlost. Geschwisterkinder werden dabei vorgezogen, haben also in der Regel einen festen Platz. In der Vergangenheit wurden immer alle Geschwisterkinder aufgenommen.

Einen Notendurchschnitt anzugeben, bis zu dem aufgenommen wird, ist nicht möglich, weil dieser vom Anmeldeverhalten abhängt und in jedem Jahr anders ist. Bei einer sehr guten bis guten Förderprognose ist eine Bewerbung sinnvoll und durchaus aussichtsreich.

Es gibt einige Sonderfälle, in denen Sie VOR der Anmeldung bei uns etwas tun müssen, z.B.:

  1. Ihr Kind hat eine  andere 1. Fremdsprache als Englisch: Antrag auf Fremdsprachenwechsel bei der Regionalen Schulaufsicht des Bezirkes, in dem die besuchte Grundschule liegt
  2. Sie kommen aus dem Ausland (Schule nach deutschem Recht) oder einem anderen Bundesland: Vorlage der letzten Zeugnisse bei der Regionalen Schulaufsicht Außenstelle Mitte, Rathaus Mitte, Tel.: 030 9018 26056, zur Berechnung der Durchschnittsnote.
  3. Sie kommen von einer ausländischen Schule nach ausländischem Recht: Die Berechnung der Durchschnittsnote erfordert eine Bewertung der Fächer und Leistungen, ggf. auch eine Übersetzung der Zeugnisse, und erfolgt daher zentral durch die Schulaufsichtsbehörde. Dies gilt auch, wenn zuletzt im zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 5 eine solche Auslandsschule besucht wurde. Entsprechende Anträge und Zeugnisse sind unverzüglich an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, II D 2 Kr, Herr Krug, E-Mail: mathias.krug@senbjf.berlin.de, zu übersenden.

     Stand: 12.02.2019