PDF: Regeln zur Handynutzung am John-Lennon-Gymnasium – Stand: Sept. 2022
Wo und wann darfst du dein Handy benutzen?
Verboten
- Im Treppenhaus
- In der Aula
- Im Klassenraum
- In den 5-Minuten Pausen
Erlaubt
- In den Fluren (jedoch nicht beim Laufen)
- Im Pausenraum 011
- Auf dem Schulhof
- In den großen Pausen
- Wenn die Lehrkraft es erlaubt/dazu auffordert
Wann darf die Lehrkraft dein Handy an sich nehmen?
- Während der Dauer von Klausuren/Klassenarbeiten
- Wenn du das Handy unerlaubt im Unterricht od. in einer 5-Minuten-Pause benutzt
- Wenn dein Handy im Unterricht klingelt, vibriert oder piept
- Wenn du gegen das Recht am Bild verstoßen hast
- Bei begründetem Verdacht auf illegale Inhalte
- Nicht etwa bei versäumten Hausaufgaben, Verspätungen oder schlechten Noten.
(Das Einziehen des Handys ist eine Erziehungsmaßnahme und keine Strafe.)
Wie lange darf die Lehrkraft dein Handy einbehalten?
- Bei
Klausuren/Klassenarbeiten
erstmaliger unerlaubter Benutzung während des Unterrichts/Silentiums
störenden Tönen während des Unterrichts/Silentiums
→ bis Ende der Schulstunde
- Bei Verstoß gegen das Recht am Bild:
→ Bis du das Bild/Video in Anwesenheit der Lehrkraft gelöscht hast.
- Bei Verdacht auf illegale Inhalte:
→ Bis der Fall mit deinen Eltern und/oder der Polizei geklärt wurde.
Wo wird dein Handy aufbewahrt, wenn du es unerlaubt benutzt hast?
- Bei kurzzeitigem Einbehalten:
am Lehrerpult bis zum Ende der Schulstunde
- Beim wiederholten Verstoß:
im Sekretariat bis zum Ende des Schultages
Ab jetzt dokumentiert das Sekretariat, wie oft dein Handy noch konfisziert wird.
- Beim 2. Mal:
im Sekretariat bis die Unterschrift deiner Eltern vorliegt
- Beim 3. Mal:
im Sekretariat bis die Unterschrift deiner Eltern vorliegt, weitere erzieherische Maßnahmen nach §62 bzw. Ordnungsmaßnahmen nach §63 des Schulgesetzes
Darf die Lehrkraft in dein Handy schauen?
- Nein - Das verletzt deine Privatsphäre und verstößt gegen dein Persönlichkeitsrecht.
- Unerlaubt aufgenommene Fotos oder Videos musst du vor den Augen der Lehrkraft löschen.
- Bei Verdacht darf die Polizei dein Handy untersuchen.