Neues Schülerticket Berlin ab 01.08.2019

Submitted by admin on Mo, 05/28/2018 - 12:02
  • Als Nachweis zur Berechtigung muss der Berliner Schülerausweis I für das Schuljahr 2018/19 bei der Beantragung nachgewiesen werden.
  • Die Beantragung erfolgt ausschließlich online unter www.BVG.de/schuelerticket und ist ab 11.05.19 mit dem für das Schuljahr 2018/2019 gültigen Berliner Schülerausweis I möglich.
  • SchülerInnen, die im laufenden Schuljahr 2019 16 Jahre oder älter sind, müssen unverzüglich nach Ausgabe des Schülerausweises für das Schuljahr 2019/2020, spätestens jedoch bis zum 10. Oktober 2019 den aktuellen Schülerausweis I erneut hochladen, um nachzuweisen, dass die Berechtigung weiterhin besteht. Hintergrund ist das Ende der Schulpflicht für diese Personen.
  • Bei der Beantragung müssen Vor- und Zuname und die Adresse des Schülers, der Schülerin angegeben werden und der aktuelle Berliner Schülerausweis I sowie ein aktuelles Lichtbild hochgeladen werden.