Schulkonferenz

Was ist die Schulkonferenz?

Der Schulkonferenz kommt nach dem Schulgesetz eine besondere Bedeutung zu. Die Schulkonferenz ist das "oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal." (§75 Abs. 1 SchulG)

Das Schulgesetz unterscheidet drei Formen der Mitwirkung der Schulkonferenz:

  1. Entscheidungsrechte,
  2. Anhörungsrechte und
  3. Befassungsrechte.

Die Details zu den einzelnen Rechten sind im Schulgesetz unter § 76 nachzulesen.

Wer ist in der Schulkonferenz in den Schuljahren 2024/2026?

Im Folgenden werden die Namen der Mitglieder der Schulkonferenz genannt. Anliegen können über die Gremien (Gesamtelternvertretung, Schülervertretung, Lehrerkollegium) eingebracht werden.

  • Elternvertreter/innen: Fr. Werner, Fr. Lord, Fr. Singer, Hr. Denker 
  • Vertreter/innen: Fr. Lindner, Hr. Wendt, Hr. Schekorr, Hr. Milstrey
  • Schülervertreter/innen: M. Luhowy, J. Hacker, C. Forberg, K. Klaus 
  • Vertreter/innen: L. Sebert, E. Domrös, G. Goncalves-Schäfer, E. Nguyen
  • Lehrervertreter/innen: Hr. Diel, Fr. Klesmann, Fr. Eilers, Hr. Kaiser
  • Stellvertreter/innen: Hr. Babbel, Hr. Bergmann, Hr. Kupper, Hr. Reinicke